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1.
Der Prozess
2. Definition der Kriegsverbrechen
3. Die 24 als Hauptkriegsverbrecher Angeklagten
4. Die Urteile des internationalen Militärtribunal
5. Verluste im zweiten Weltkrieg
Der
Prozess
Die
Anstifter des zweiten Weltkrieges und vor allem die Kriegsverbrecher, die
unsägliches Leid über Europa gebrachten hatten, sollten unbedingt
bestraft werden. Zu diesen Zweck wurde ein alliiertes Militärtribunal
gegründet. Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, also der obersten
Staats- und Militärführung, begann am 20. November 1945 in Nürnberg.
Diese Stadt wurde ausgewählt, weil hier die Nationalsozialisten ihre
prunkvollen Parteitage abgehalten hatten und hier die Ausnahmegesetze
gegen die jüdische Bevölkerung erlassen wurden.
An 218 Verhandlungstagen und in 403 öffentlichen Sitzungen ließ das IMT
(Internationales Militärtribunal) 346 Zeugen der 29 Verteidiger zu. Die
Protokolle über die mündlich vorgetragene Beweisführung der
Anklagevertreter, die Plädoyers, die rund 240 Zeugenvernehmungen u.s.w. füllten
16.000 abgedruckte Seiten. In jeder Verhandlung wurde aus vielen der 5.300
vorliegenden Dokumente, sowie aus den 38.000 Affidavits, eidesstattlichen
Erklärungen, meist nur einzelne Sätze zitiert. Dank des großen persönlichen
Einsatzes und der konsequenten Linie der amerikanischen Hauptankläger
Robert Jackson und Jelford Taylor, aber auch durch die Hartnäckigkeit der
sowjetischen Ankläger kam trotz aller Störungen das Urteil am Ende des
Prozesses zustande. Die Urteilsverkündung am 1. Oktober 1946 wurde auf
Beschluss der vier Besatzungsmächte über alle deutschsprachigen Sender
in einer Ringsendung übertragen. Kein Intendant durfte die Sendung
unterbrechen.
Allerdings entzogen sich die beiden obersten Kriegsverbrecher Hitler und
Goebbels noch vor der Kapitulation Deutschlands durch Selbstmord der
juristischen Verantwortung. Und Martin Bormann, Leiter der Reichskanzlei
und "Sekretär des Führers" galt seit den Kämpfen in der
Berliner Innenstadt 1945 als verschollen, wahrscheinlich gefallen.

Im
ersten Prozess gegen die Kriegsverbrecher saßen in Nürnberg auf der
Anklagebank Göring, Heß, Ribbentrop, Rosenberg, Frank, Frick, Streicher,
Sauckel, Speer, Schirach; Generalfeldmarschall Keitel und Generaloberst
Jodl, von der Marine Raeder und Dönitz. Robert Ley, ehemaliger
Reichsleiter der "Deutschen Arbeiterfront", war nicht darunter.
Er hatte sich in seiner Gefängniszelle erhängt.
Hauptanklagepunkte waren: Verschwörung gegen den Frieden,
Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Göring:
Als erstes kam Göring an die Reihe. Seine Vernehmung dauerte zehn Tage.
Offenbar begriff er seine Lage nicht. Er gab sich martialisch, hielt
Propagandareden, versuchte den Spieß umzudrehen. Der amerikanische
Anklagevertreter Jackson nahm ihn ins Kreuzverhör. Jackson konnte sich
oft nicht beherrschen, aber dadurch lockte er Göring heraus. Ungeschminkt
enthüllte sich vor dem Gericht das Bild des Reichsmarschalls: ein Mann
von skrupelloser Gesinnung, Ruhm- und Gewinnsüchtig. Mit der Beute seiner
privaten Raubzüge war er sogar noch unzufrieden. "Hitler hat mir
immer die besten Stücke weggeschnappt, ich musste mich mit Zweitrangigem
begnügen", erklärte er zu seiner Entschuldigung, als ihm
Bereicherung an den in Europa gestohlenen Kunstschätzen vorgeworfen
wurde.
Bereits 1936 hatte die deutsche Luftflotte begonnen, Spionageflüge über
den Nachbarländern auszuführen. Langstreckenflugzeuge fotografierten in
grosser Höhe strategisch wichtige Objekte: Fabriken und Ölraffinerien,
Bahnhöfe und Häfen, Kasernen und Festungen. So entstand, unter
Verletzung der Lufthoheit, eine lückenlose Kartei der Bombenziele für
den geplanten Angriffskrieg.
Die Last des Beweismaterials war erdrückend: Verantwortlich für die
Vorbereitung der Aggression, für die brutalen Luftangriffe auf friedliche
Dörfer und Städte überfallener Länder, für die Ausplünderung
Russlands, und vor allem für den Massenmord an europäische Juden. Unter
Görings Leitung wurde 1941 die sogenannte "Wannsee-Konferenz"
in Berlin durchgeführt, auf der die systematische Ausrottung - sprich
Ermordung - der europäischen Juden beschlossen wurde und mit deren
Koordinierung Heydrich und Eichmann beauftragt wurden, (Heydrich viel als
Reichsprotektor von Böhmen und Mähren 1942 einem Attentates von
Exiltschechen zum Opfer; Eichmann wurde Jahre nach dem Krieg vom
israelischen Geheimdienst in Südamerika ausfindig gemacht, nach Israel
entführt und dort zum Tode verurteilt). Die Entlarvung von Göring öffnete
vielen Deutschen die Augen.
Im Jahre 1940 ging die Meldung durch die Medien: "Heimtückischer Überfall
britischer Luftpiraten auf Freiburg". Jetzt wurde offenbar, dass
nicht britische, sondern deutsche Verbände unter dem Kommandanten, des späteren
Luftwaffengenerals Kammhuber, ihre Bomben über Freiburg abgeworfen
hatten. Die Hitlerregierung benutzte dies als Vorwand, um kurz danach
"Vergeltungsangriffe" auf Rotterdam, Coventry, Birmingham,
Liverpool und anderen westeuropäischen Städte durchzuführen.
Rudolf
Heß:
Rudolf Heß in Nürnberg, das war eine Sensation. Heß war Hitlers
Stellvertreter in der Partei gewesen. Plötzlich, im Frühjahr 1941,
verschwand er aus der Öffentlichkeit. Es hieß, dass er im Zustand
geistiger Umnachtung nach Schottland geflohen sei. Der Flug stimmte, nicht
aber die geistige Umnachtung. Hitler wollte sich vor dem Überfall auf die
Sowjetunion den Rücken frei halten und spekulierte über einen
Sonderfrieden mit England. Es ist bis heute nicht ganz klar, ob Heß im
Auftrage Hitlers nach England flog, oder aus eigenem Antrieb. Vielleicht
wollte er Hitler beeindrucken, oder er sah die Gefahr eines
Zweifrontenkrieges und dass Deutschland nicht in der Lage sein würde, auf
diese Weise den Krieg erfolgreich zu führen. So handelte er vielleicht
eigenmächtig, aber darüber kann man viel spekulieren. Großbritannien
jedenfalls ließ sich auf keine Verhandlung ein. Heß wurde bis Kriegsende
interniert. Dieser Umstand rettete ihn später vor dem Galgen, obwohl sein
Sündenregister ziemlich lang war.
Keitel:
Mit Spannung wurde die Vernehmung des Generalfeldmarschalls Keitel
erwartet. Die vernichtende Abrechnung mit dem Parteibonzen Göring, seiner
Luftwaffe und seiner Wirtschaft hatten manchen Soldaten mit einer gewissen
Schadenfreude hingenommen.
Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW), entstammte dem
Generalstab. In Berlin Karlshorst hatte er die Kapitulationsurkunde am 8.
Mai 1945 unterzeichnet, ohne dabei den Handschuh auszuziehen. Auch in Nürnberg
auf der Anklagebank wirkte er steif, in seiner schmucklosen Litewka jeder
Zoll ein Offizier.
Der "Kommissarbefehl" zur Hinrichtung der Politoffiziere der
Roten Armee und der "Nacht-und-Nebel-Befehl" zur Hinrichtung
verdächtiger Zivilisten und andere Weisungen des OKW, die jetzt vor der
Weltöffentlichkeit erörtert wurden, stammten von ihm. Auch im Zuge der
Partisanenbekämpfung machten Einheiten des Heeres mit unvorstellbarer
Grausamkeit ganze Dörfer dem Erdboden gleich, metzelten die Einwohner
nieder. Und was behaupteten Keitel und Jodl vor dem Gerichtshof? Gräueltaten
habe nur die SS begangen, die Wehrmacht sei im Geiste der stolzen
Tradition preußischen Soldatentums erzogen!
Massenvernichtung sowjetischer Kriegsgefangener, Geiselerschießungen in
den okkupierten Ländern, Ermordung britischer und amerikanischer
Fliegeroffiziere im KZ Mauthausen. Keitel wand sich, erwiderte lahm, dass
er in manchen Fällen selbst nicht völlig an die Rechtmäßigkeit der
ergangenen Befehle geglaubt habe. Wer aber setzte die Befehle durch.
"Ich habe geirrt", sagte Keitel kleinlaut, "ich habe nicht
verhindert, was hätte verhindert werden sollen...".
Diese Einsicht kam nun zu spät. Alles hatte "Lakeitel"
geduldet, ein gefügiges Werkzeug Hitlers. Bedingungslos erfüllte er die
Aufgaben, die ihm bei der Vorbereitung und Durchführung des
Aggressionskrieges übertragen wurde. Niemals widersetzte er sich einem
verbrecherischen Führerbefehl, obwohl er seinen obersten Kriegsherrn näher
als irgendein anderer Offizier des Generalstabs stand. Der Nimbus von
Keitel brach in Nürnberg schmählich zusammen. Zusammengebrochen war auch
die hartnäckig verfolgte Linie des Verteidigers Dr. Laternser, Militärs
seien keine Politiker. In mehreren Fällen
wurde nachgewiesen, dass Keitel und Jodl als Assistenten des Außenministers
Ribbentrop fingiert hatten.
Ernst
Kaltenbrunner:
Völkermord; das volle Gewicht der Anklage fiel auf den Österreicher
Kaltenbrunner, einen der höchsten SS- und Polizeigewaltigen des
Nazistaates. Der Mann mit den groben Gesichtszügen, der kaltblütig die
Ermordung unzähliger Menschen befohlen hatte, war von der Angst geschüttelt.
Er log, stritt ab, von Fall zu Fall musste er überführt werden: durch
Aussagen von KZ-Kommandanten, durch eigene Aufzeichnungen, durch
Filmaufnahmen aus den Archiven der SS. Grauenhafte Bilder erstanden vor
dem Gerichtshof. Sogar Göring bedeckte seine Augen; Keitel und Rosenberg,
zwischen denen Kaltenbrunner seinen Platz hatte, rückten mit gespielten
Entsetzen von dem Schwerbelasteten ab. Sie alle wollten nichts gewußt
haben von den riesigen Vernichtungslagern in Polen und der Ukraine, von
den Morden an sowjetische Kriegsgefangenen, den Todesmärschen
ausgemergelter KZ-Häftlinge...
Überlebende eines Lagers sagten aus, welche sadistischen Experimente an
den Häftlingen durchgeführt wurde: Unterkühlungsversuche und
Verseuchungen mit Bakterien beispielsweise...
Die
Großadmirale Dönitz und Raeder:
Erich Raeder wurde mit der Anordnung des Baues großer Schiffe, welche die
Höchsttonnage der Vertragstexte von Versailles und des deutsch-britischen
Flottenvertrages von 1935 überschritten, belastet. Und was erklärte er
vor dem Gerichtshof? Das alles geschah "aus Versehen", ohne die
Absicht, eine Angriffshandlung vorzubereiten, nur zur Verteidigung.
Als Antwort legte der britische Generalstaatsanwalt eine Denkschrift
Raeders aus dem Jahre 1938 vor. Sie war im Geheimarchiv der
Seekriegsleitung erbeutet worden. Ihre Terminologie entsprach den
Formulierungen, die Dr. Goebbels bevorzugte:
"...Weltmachtstellung..., genügender Kolonialbesitz..., gesicherte
Seeverbindungen..., nur gegen englische und französische Interessen erfüllbar...,
Notwendigkeit entsprechender Kriegsvorbereitungen. Eine Karte war beigefügt,
wie Raeder sich Deutschlands künftiges Kolonialreich vorstellte. Die
ehemaligen Besitzungen Ostafrika, Südwestafrika und Kamerun sollten durch
umfangreiche Neuerwerbungen, vor allem von Belgisch-Kongo, zu einem
geschlossenen Gebiet abgerundet werden. Von Raeder stammt der 1939
erarbeitete Z-Plan, zum Bau einer gewaltigen Schlachtflotte (wurde wegen
des Krieges nie realisiert); die Operation "Weserübung" zur
Invasion Norwegens, die auf Raeders drängen hin durchgeführt wurde. Alle
Herren, die in Uniform auf der Anklagebank saßen, hatten das Unternehmen
gebilligt. Raeder galt als geistiger Urheber, und es gab nicht wenige Männer
in der Kriegsmarine, die darauf stolz gewesen waren.
Norwegen war nicht das einzige Beispiel für die Initiative, die Raeder
als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine und Mitglied des
"Reichsverteidigungsrates" entwickelte. Er drängte Hitler zu
einer Angriffspolitik im Mittelmeerraum. Er forderte den Krieg gegen den
"Hauptgegner England", plädierte im März 1941 füt die
Besetzung Griechenlands.
Großadmiral Dönitz, Befehlshaber der U-Boot-Flotte und ab 30. Januar
1943 Nachfolger Raeders als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine und
Nachfolger Hitlers 1945 (von Hitler noch selbst ernannt), wurde der Fall
des britischen Passagierdampfers "Athenia", dessen Versenkung er
befohlen hatte, angelastet.
Goebbels heckte eine gewaltige Ente aus: Churchill hätte die
"Athenia" versenken lassen, um den Kampf gegen Deutschlands
U-Boote mit größter Intensität führen zu können. In Wirklichkeit nahm
die britische Admiralität nach der warnungslosen Torpedierung des
Schiffes an, Hitler wolle sich bewusst nicht an die völkerrechtlichen
Bestimmungen halten. Nun lag die Fotokopie des Logbuches auf dem Tisch,
das auf Dönitz`s Anweisung von U-Boot-Kommandant Oberleutnant Lemp gefälscht
wurde. In die Enge getrieben, musste Dönitz die Fälschung zugeben.
Raeder behauptete, der unerfahrene Kommandant habe die "Athenia"
mit einem Hilfskreuzer verwechselt. Schuld trüge einzig und allein
Hitler, der dem Außenminister Weisung gab, bei der Ableugnung zu bleiben.
Von einem Propagandafeldzug gegen Mr. Churchill will Raeder nicht gewusst
haben.
Der Fall "Athenia" war nur der Anfang einer Reihe von
Kriegsverbrechen, die Raeder und Dönitz zur Last gelegt wurde: Führung
des uneingeschränkten U-Boot-Krieges, Versenkung unbewaffneter
Handelsschiffe neutraler Staaten, Nichtbergung und Beschießung von
Schiffbrüchigen mit Maschinengewehren unter Verletzung des Londoner
Protokolls von 1936.
Mit überlegener Ruhe führte der britische Ankläger den Prozess. Dönitz
trug noch die Ärmelstreifen eines Großadmirals, die ihn fast bis zum
Ellenbogen reichten. Sein Verteidiger, der ehemalige Flottenrichter Dr.
Otto Kranzbühler, erschien zur Verblüffung der Anwesenden in voller
Uniform. Die Berechtigung leitete er aus der Tatsache her, dass Einheiten
der deutschen Kriegsmarine in der britischen Besatzungszone noch nicht
aufgelöst waren. Kranzbühler hatte es sogar fertig gebracht, sich
Einblick in die Geheimarchive der britischen Admiralität zu verschaffen.
Was wurde hier gespielt? Trat Dönitz deshalb so anmaßend auf, weil ihm
bei der Beweisaufnahme nicht nachgewiesen werden konnte, dass er in die
Verschwörung gegen den Frieden eingeweiht war?
In den Prozess platzte eine Nachricht, die Aufsehen erregte. Churchill
hatte in der kleinen Universitätsstadt Fulton - USA eine antisowjetische
Rede gehalten. "Vereinigt euch, um Russland zu stoppen!". Die
britischen Zeitungen druckten den vollen Wortlaut. Churchill forderte
Westeuropa und die USA zum Zusammenschluss gegen die Sowjetunion auf. Über
das geschlagene Deutschland sagte er: "Wir haben offenbar das falsche
Schwein geschlachtet".
Die
Angeklagten in Nürnberg bekamen Auftrieb; sie hofften, die Spannungen
zwischen den Siegermächten würden sich auf das Militärtribunal übertragen.
Viele versuchten, mit langatmigen Ausführungen und Ablenkungsmanövern
Zeit zu gewinnen, um die Vertagung, vielleicht sogar die Einstellung des
Prozesses zu erleben.
Offen traten jetzt hohe Militärs der Westalliierten auf die Seite ihrer
deutschen Kollegen. Admiral Nimitz, Oberbefehlshaber der US-Pazifikflotte,
bestätigte dem Angeklagten Dönitz in einer schriftlichen Zeugenaussage,
dass die U-Boote der Vereinigten Staaten den Handelskrieg gegen Japan nach
genau denselben Bestimmungen geführt hätten wie Hitlers Kriegsmarine.
Das entsprach zwar nicht ganz der Wahrheit, doch Nimitz trug wesentlich
dazu bei, dass die Anklage gegen Dönitz in diesem wichtigen Punkt
zusammenbrach.
Auch andere Punkte der alliierten Kriegsführung kamen zur Sprache:
Eisenhower erließ den Befehl, möglichst viele deutsche Soldaten zu
killen; Grausamkeiten der alliierten Soldaten, der Bombenkrieg gegen
offene Städte...; jetzt wurde alles als Vergleich herangezogen.
Am 01. Oktober 1946 schließlich war der Prozess gegen die
Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg zu Ende. Das Urteil über die
Angeklagten wurde verkündet. Dreizehnmal "to death by hanging",
dreimal Lebenslänglich, dreimal Freispruch und Freiheitsentzug zwischen
10 und 20 Jahren wurde ausgesprochen.
Der 16. Oktober war der Tag der Vollstreckung der Todesurteile. Im Gefängnishof
waren drei grüne Schafotte errichtet. Amerikanische Freunde besorgten
ihren alten Geschäftspartner Hermann Göring eine Ampulle Zyankali, um
ihm die Qual der Hinrichtung zu ersparen.
Definition
der Kriegsverbrechen
Was
als Kriegsverbrechen zu verstehen war/ist, wurde erstmals im Londoner
Statut vom 8.8.1945 für den Nürnberger Prozess gegen die
Hauptkriegsverbrecher des Zweiten Weltkrieges festgelegt:
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Statut für den Internationalen Militärgerichtshof vom 8.
August 1945 (Auszug)
Artikel 6
a) Verbrechen gegen den Frieden:
Planen, Vorbereitung und Einleitung oder Durchführung eines
Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung
internationaler Verträge. Abkommen oder Zusicherungen oder
Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder an einer Verschwörung
zur Ausführung einer der Vorgenannten Handlungen;
b) Kriegsverbrechen:
Verletzung der Kriegsgesetze oder –gebräuche.
Solche Verletzungen umfassen, ohne jedoch darauf beschränkt zu
sein, Mord, Misshandlungen oder Deportation zur Sklavenarbeit
[...], die mutwillige Zerstörung von Städten, Märkten oder Dörfern
oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte
Verwüstung;
c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit:
Mord, Ausrottung, Versklavung, Deportation oder andere
unmenschliche Handlungen, begangen an irgendeiner Zivilbevölkerung
vor oder während des Krieges, Verfolgung aus politischen,
rassischen oder religiösen Gründen, begangen in Ausführung
eines Verbrechens oder in Verbindung mit einem Verbrechen, für
das der Gerichtshof zuständig ist, und zwar unabhängig davon, ob
die Handlung gegen das Recht des Landes verstieß, in dem sie
begangen wurde, oder nicht.
Anführer, Organisatoren, Anstifter und Teilnehmer, die am Entwurf
oder der Ausführung eines gemeinsamen Planes oder einer Verschwörung
zur Begehung eines der vorgenannten Verbrechen teilgenommen haben,
sind für alle Handlungen verantwortlich, die von irgendeiner
Person in Ausführung eines solchen Planes begangen worden ist.
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Weitere
Links zum Völkerrecht:
Vereinbarungen
des Völkerrechts (Auszug) - Index
Haager
Landkriegsordnung vom 25. Januar 1910
Genfer
Konventionen vom 12. August 1949 und Zusatzprotokolle
Allgemeine
Erklaerung der Menschenrechte
Europäische
Union
United
Nations – Vereinte Nationen
North
Atlantic Treaty Organisation (NATO)
Bormann,
Martin, geb. 1900. Landwirt. Seit 1933 Stabsleiter bei Rudolf Heß; während
des 2. Weltkrieges engster Mitarbeiter Hitlers im Führerhauptquartier.
Sein Schicksal war bei Kriegsende ungewiss (inzwischen dürfte erwiesen
sein, dass er - wohl schon Anfang Mai 1945 - in Berlin ums Leben gekommen
war). Angeklagt in Abwesenheit wegen 1, 3 und 4; verurteilt wegen 3 und 4
zum Tod.
Dönitz,
Karl, geb. 1891. Großadmiral. Er bildete nach Hitlers Tod am 2. 5.
1945 eine "Geschäftsführende Reichsregierung". Angeklagt wegen
1, 2 und 3; verurteilt wegen 2 und 3 zu 10 Jahren Haft. Entlassen 1956.
Gestorben 1980.
Frank,
Hans, geb. 1900. Rechtsanwalt. Seit 1939 Generalgouverneur in Polen.
Angeklagt wegen 1, 3 und 4; verurteilt wegen 3 und 4 zum Tod.
Frick,
Wilhelm, geb. 1877. Reichsinnenminister. Angeklagt wegen 1, 2, 3 und
4; verurteilt wegen 2, 3 und 4 zum Tod.
Fritzsche,
Hans, geb. 1900. Journalist. Seit Mai 1933 Leiter des
Nachrichtenwesens in der Presseabteilung des Propagandaministeriums.
Gewissermaßen Ersatzangeklagter an Stelle von Goebbels, der Selbstmord
begangen hatte. Angeklagt wegen 1, 3 und 4; Freispruch. Sodann im
Entnazifizierungsverfahren zu 9 Jahren Arbeitslager verurteilt. Entlassen
im Herbst 1950, Gestorben 1953.
Funk
Walter, geb. 1890. Wirtschaftsjournalist. Reichswirtschaftsminister
und ab 1939 Präsident der Deutschen Reichsbank. Angeklagt wegen 1, 2, 3
und 4; verurteilt wegen 2, 3 und 4 zu lebenslanger Haft.1957 wegen
Krankheit entlassen. Gestorben 1960.
Göring,
Hermann, geb. 1893. Schuf als preußischer Innenminister das
"Geheime Staatspolizeiamt", das sich später zur Geheimen
Staatspolizei (GeStaPo) entwickelte. Mobilisierte ab 1936 die
Wirtschaftskräfte des Reiches für die Wiederaufrüstung. Angeklagt wegen
1, 2, 3 und 4; verurteilt wegen 1, 2, 3 und 4 zum Tod. Beging am Vorabend
der Hinrichtung Selbstmord durch Einnahme von Zyankali. Die Herkunft der
Giftkapsel ist nicht eindeutig geklärt.
Heß,
Rudolf, geb. 1894. Seit 1933 Hitlers Stellvertreter in der NSDAP. Flog
in nicht geklärter Mission am 10. Mai 1941 nach Schottland. Wurde dort
interniert. Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4; verurteilt wegen 1 und 2 zu
lebenslanger Haft. Beging im Alliierten Kriegsverbrechergefängnis in
Berlin-Spandau 1987 Selbstmord.
Jodl,
Alfred, geb. 1890. Generaloberst. Chef des Wehrmachtführungsamtes und
Berater Hitlers in strategischen und operativen Angelegenheiten. Angeklagt
wegen 1, 2, 3 und 4; verurteilt wegen 1, 2, 3 und 4 zum Tod.
Kaltenbrunner,
Ernst, geb. 1903. Rechtsanwalt. Chef der Sicherheitspolizei und des
Reichssicherheitshauptamtes. Angeklagt wegen 1, 3 und 4; verurteilt wegen
3 und 4 zum Tod.
Keitel,
Wihelm, geb. 1882. Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Angeklagt
wegen 1, 2, 3 und 4; verurteilt wegen 1, 2, 3 und 4 zum Tod.
Krupp
von BohIen und Halbach, Gustav, geb. 1870. Angeklagt als Repräsentant
der Deutschen Schwer- und Rüstungsindustrie wegen 1, 2, 3 und 4. Im
Hinblick auf eine durch einen Verkehrsunfall im Jahre 1944 verursachte
Verfahrensunfähigkeit wurde das Verfahren gegen ihn 1945 eingestellt.
Gestorben 1950. Der sog. Krupp-Prozess fand 1948 vor einem US-Militärgericht
in Nürnberg statt. Krupps Sohn Alfried wurde dabei zu 12 Jahren Haft und
Einziehung des Gesamtvermögens verurteilt.
Ley,
Robert, geb. 1890. Chemiker. Beseitigte im Jahre 1933 die freien
Gewerkschaften und führte seither - streng ideologisch ausgerichtet - die
Deutsche Arbeitsfront. Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4. Beging im Nürnberger
Gefängnis am 26.10.1945 Selbstmord.
Neurath,
Konstantin von, geb. 1873. Seit 1908 im diplomatischen Dienst. Von März
1939 bis 1943 (ab 1941 beurlaubt) Reichsprotektor von Böhmen und Mähren.
Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4; verurteilt wegen 1, 2, 3 und 4 zu 15 Jahren
Haft. 1954 wegen Krankheit entlassen. Gestorben 1956.
Papen,
Franz von, geb. 1879. Vizekanzler im ersten Kabinett Hitlers 1933. Später
Botschafter in Wien und Ankara. Angeklagt wegen 1 und 2. Freigesprochen.
Im anschließenden Entnazifizierungsverfahren zu 8 Jahren Arbeitslager
verurteilt. 1949 entlassen. Gestorben 1969.
Raeder,
Erich, geb. 1876. Seit 1943 Oberbefehlshaber der Kriegsmarine.
Angeklagt wegen 1, 2 und 3; verurteilt wegen 1, 2 und 3 zu lebenslanger
Haft. 1955 wegen Krankheit entlassen. Gestorben 1960.
Ribbentrop,
Joachim von, geb. 1893. Kaufmann. 1938 - 1945 Reichsaußenminister.
Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4; verurteilt wegen 1, 2, 3 und 4 zum Tod.
Rosenberg,
Alfred, geb. 1893. Seit 1941 Reichsminister für die besetzten
Ostgebiete. Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4; verurteilt wegen 1, 2, 3 und 4
zum Tod.
Sauckel,
Fritz, geb. 1894. Seit 1942 Generalbevollmächtigter Hitlers "für
den Arbeitseinsatz" und als solcher verantwortlich für die
Zwangsarbeit von über 5 Millionen Männern und Frauen aus allen besetzten
Gebieten Europas in Deutschland. Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4; verurteilt
wegen 3 und 4 zum Tod.
Schacht,
Horace Greely Hjalmar, geb. 1877. Bankier. Präsident der Reichsbank
und Wirtschaftsminister. Seit 1944 im KZ Flossenbürg. Angeklagt wegen 1
und 2; freigesprochen. Von deutschen Behörden inhaftiert bis 1948.
Gestorben 1970.
Schirach,
Baldur von, geb. 1907. Reichsjugendführer und (ab 1940) Gauleiter von
Wien. Angeklagt wegen 1 und 4; verurteilt wegen 4 zu 20 Jahren Haft. 1966
entlassen. Gestorben 1974.
Seyß-Inquart,
Arthur, geb. 1892. Rechtsanwalt. 1940-1945 "Reichskommissar für
die besetzten niederländischen Gebiete". Angeklagt wegen 1, 2, 3 und
4; verurteilt wegen 2, 3 und 4 zum Tod.
Speer,
Albert, geb. 1905. Architekt. Seit 1937 Generalbauinspekteur für
Berlin. 1942-1945 Reichsminister für Bewaffnung und Munition. Angeklagt
wegen 1, 2, 3 und 4; verurteilt wegen 3 und 4 zu 20 Jahren Haft. 1966
entlassen. Gestorben 1981.
Streicher,
Julius, geb. 1885. Volksschullehrer. Als publizistisches Organ der von
ihm betriebenen Judenhetze gründete er 1923 das Wochenblatt "Der Stürmer",
dessen Eigentümer und Herausgeber er bis 1945 – auch nach seiner
Absetzung als Gauleiter von Franken im Jahr 1940 – blieb. Angeklagt
wegen 1 und 4; verurteilt wegen 4 zum Tod.
Die
Urteile des internationalen Militärtribunal
in Nürnberg vom 01. Oktober 1946
Tod durch
den Strang:
| Hermann Göring: |
Reichsmarschall,
Oberbefehlshaber d. Luftwaffe (Selbsmord) |
| Joachim von
Ribbentrop: |
Reichsaußenminister |
| Robert Ley: |
Reichsorganisationsleiter
(Selbstmord) |
| Wilhelm Keitel: |
Generalfeldmarschall,
Chef d. Oberkommando d. Wehrmacht |
| Ernst
Kaltenbrunner: |
Chef des
Reichssicherheithauptamtes |
| Alfred Rosenberg: |
Reichsminister für
die besetzten Ostgebiete |
| Hans Frank: |
Generalgouverneur
in Polen |
| Wilhelm Frick: |
Reichsprotektor für
Böhmen u. Mähren, Innenminister |
| Julius Streicher: |
Herausgeber
"Der Stürmer" |
| Fritz Sauckel: |
Generalbevollmächtigter
für den Arbeitseinsatz |
| Alfred Jodl: |
Generaloberst,
Chef des Wehrmachtführungsstabes |
| Arthur Seyß-Inquart: |
Reichskommissar für
die Niederlande |
| Martin Bormann: |
Chef der
Parteikanzlei (in Abwesenheit) |
Lebenslängliche
Haft:
| Rudolf Heß: |
Stellvertreter
Hitlers |
| Walter Funk: |
Reichswirtschaftsminister |
| Erich Raeder: |
Großadmiral,
Oberbefehlshaber der Kriegsmarine bis 1943 |
15
Jahre Gefängnis:
| Constantin von
Neurath: |
Reichsaußenminister
bis 1938, Reichsprotektor in Prag |
10
Jahre Gefängnis:
| Karl Dönitz: |
Großadmiral,
Oberbefehlshaber der Kriegsmarine ab 1943, Nachfolger Hitlers |
Freispruch:
| Hjalmar Schacht: |
Reichsbankpräsident
bis 1939
|
| Franz von Papen: |
Reichsvizekanzler
bis 1943 |
| Hans Fritsche: |
Reichsrundfunkkommentator |
Ausgesetzt:
| Gustav Krupp von
Bohlen und Halbach: |
Rüstungsindustrieller |
Verluste
im zweiten Weltkrieg:
In
dem zweiten Weltkrieg waren 61 Staaten
verwickelt und beklagten insgesamt etwa 64 Millionen Tote, 35 Millionen
Versehrte und 20 Millionen Verwaiste.
Schätzungen
zufolge kostete der Zweite Weltkrieg etwa 64 Millionen Menschen das Leben,
24 Millionen Soldaten und 40 Millionen Zivilisten. Die schwersten Verluste
erlitt mit 8,6 Millionen Toten oder vermissten Soldaten und fast 8
Millionen getöteten Zivilisten die Sowjetunion. Neue Zahlen aus
russischen Archiven legen nahe, dass diese Zahl sogar nach oben korrigiert
werden muss. Relativ gesehen litt Polen am meisten von allen kämpfenden Ländern.
Etwa 8 Millionen Menschen - ein Viertel der Bevölkerung - waren
gestorben. Die Zahl der Toten in Warschau war höher als die der Opfer
Britanniens und der Vereinigten Staaten zusammen.
In Jugoslawien tötete der zivile und der Guerillakrieg mindestens eine
Millionen Menschen.
Die Opferzahlen in Frankreich, Italien und den Niederlanden waren auch
noch schlimm genug. Vor dem Juni 1940 und nach dem November 1942 verlor
die französische Armee 200.000 Mann; 400.000 französische Zivilisten
starben bei Luftangriffen oder in Konzentrationslagern. Die italienischen
Verluste betrugen 330.000, die Hälfte von ihnen Zivilisten. In Holland
starben 200.000 Menschen.
Deutschland verlor 3,5 Millionen Soldaten, tot oder vermisst, und
2.000.000 Zivilisten. Die westlichen Alliierten erlitten keine derart
furchtbaren Verluste, doch der Preis des Sieges war hoch. Die bewaffneten
britischen Streitkräfte verloren 240.000 Mann und ihre Verbündeten aus
den Commonwealth noch einmal 100.000. Etwa 60.000 britische Zivilisten
starben durch die Bomben der Luftwaffe und die der
Vergeltungswaffen-Waffen (V-1 und V-2).
In den Vereinigten Staaten gab es keine zivilen Opfer zu beklagen. Die
militärischen Verluste der Amerikaner betrugen 292.000 Mann, tot oder
vermisst. Dagegen verloren die Japaner im Kampf 1,2 Millionen Mann. Und
fast eine Million japanische Zivilisten starben im Krieg.
Die Ausgaben der kriegführenden Staaten für militärische Zwecke im
zweiten Weltkrieg beliefen sich bei 1.117 Mrd. Dollar, also pro
Kopf der Vorkriegsbevölkerung 1.390 Dollar. Für die
hauptkriegsbeteiligten Staaten bedeutete das:
| Land: |
Verluste: |
pro
Kopf: |
| UdSSR |
128
Mrd. |
663 |
| Deutschland |
48
Mrd. |
703 |
| Frankreich |
21,1
Mrd. |
503 |
| Polen |
16,9
Mrd. |
528 |
| Jugoslawien |
9,1
Mrd. |
582 |
| Großbritannien |
6,8
Mrd. |
14 |
| Niederlande |
4,4
Mrd. |
496 |
| CSR |
4,2
Mrd. |
286 |
| Griechenland |
2,5
Mrd. |
353 |
| Belgien |
2,3
Mrd. |
271 |
Die
Menschenverluste der einzelnen Staaten:
| UdSSR: |
20.000 000 |
| China: |
10.000 000 |
| Polen: |
6.028 000 |
| Deutschland: |
6.000 000 |
| Japan: |
2.000 000 |
| Jugoslawien: |
1.706 000 |
| Frankreich: |
653
000 |
| Griechenland: |
520
000 |
| USA: |
503
000 |
| Österreich: |
485
000 |
| Rumänien: |
460
000 |
| Ungarn: |
420
000 |
| Italien: |
410
000 |
| CSR: |
400
000 |
| Großbritannien: |
388
000 |
| Niederlande: |
210
000 |
| Belgien: |
88 000 |
| Finnland: |
84 000 |
| Kanada: |
34 000 |
| Albanien: |
28 000 |
| Indien: |
24 000 |
| Australien: |
12 000 |
| Norwegen: |
10 262 |
| Neuseeland: |
10 000 |
| Luxemburg: |
5 000 |
Bildquelle:
Heinz Bergschicker "Deutsche Chronik 1933-1945" 1981 Verlag der
Nation Berlin




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